Rechtsanspruch auf Mieterberatung

Verfahrensgebühr bei Einbeziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 4142 RVG

Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Durchlaufende Posten

Satzungsversammlung

Hinweis auf Abrechnung nach Streitwert gem. § 49b Abs. 5 BRAO

Veranstaltungen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Klärung der Vaterschaft

Düsseldorfer Tabelle

Lohnsteuerkarte 2008

Änderungen im Maßregelvollzug

Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Klärung der Vaterschaft

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Mitglieder- und Fachanwalts-Statistik

Konfliktmanagement Kongress in Hannover

Europäische Konferenz zum IT- Einsatz in der Justiz

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Unternehmenssteuerreform

Zugang zum Anwaltsnotariat

Verfassungsbeschwerde gegen akustische Wohnraumüberwachung zurückgewiesen

Rechtsanspruch auf Mieterberatung

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK ist in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 28/2007 zum Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE „Rechtsanspruch auf Mieterberatung für Menschen mit geringem Einkommen“ (BT-Drs. 16/5247) darauf eingegangen, dass ein Anspruch auf Mieterberatung insofern nicht gesetzlich festgeschrieben werden muss, als dass er mit dem System der Beratungshilfe bereits vorliegt. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass fundierter und qualifizierter Rechtsrat von den Rechtsanwälten erwartet werden kann und Rechtsberatungsaufgaben nicht auf Vereine oder soziale Beratungsstellen verlagert werden dürften, um eine umfassende Beratung des Rechtsuchenden zu gewährleisten.

Verfahrensgebühr bei Einbeziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 4142 RVG

BRAK Logo[BRAK] Auslöser für die BRAK-Stellungnahme-Nr. 29/2007 ist der BGH- Beschluss v. 14.12.2007 (5 StR 119/05). Der BGH sieht jedenfalls für das Revisionsverfahren eine Ungleichbehandlung zwischen der Abwehr schwerstwiegender Rechtsfolgen mit langwieriger Freiheitsentziehung und der Abwehr vermögensrechtlicher Folgen nicht als gerechtfertigt an und hält ggf. ein Eingreifen des Gesetzgebers für erforderlich. Die BRAK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG richtiger Weise als Wertgebühr ausgestaltet ist und eine Veränderung nicht angezeigt ist.

Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

BRAK Logo[BRAK] In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 23/2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Streitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/5335) wird der Vorschlag, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen, begrüßt. Durch den Entwurf soll die Vorauszahlungspflicht über die Verfahren der 1. Instanz hinaus auf die 2. und 3. Instanz für die Verfahrensgebühr im Zivilverfahren ausgedehnt werden. Die BRAK hat jedoch in Bezug auf die praktische Umsetzung und die Gestaltung der Rechtsfolgen der geplanten Regelung Bedenken.

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I, S. 370ff.) tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft. Durch die Neuregelung wird das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen an die Zivilgerichte verwiesen. Zudem soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfacht werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 29.06.2007.

Satzungsversammlung

BRAK Logo[BRAK] Die Wahlen zur Satzungsversammlung sind abgeschlossen. Die 4. Legislaturperiode hat am 01.07.2007 begonnen. Das Parlament der Anwaltschaft verfügt nun über 158 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitglieder sortiert nach Rechtsanwaltskammern finden Sie hier. Weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie hier.

Hinweis auf Abrechnung nach Streitwert gem. § 49b Abs. 5 BRAO

BRAK Logo[BRAK] Der BGH hat mit Urteil v. 24.05.2007 (Az.: IX ZR 89/06) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet ist. Der Anwalt haftet nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss nach § 311 Abs. 2 BGB. Der BGH stellte klar, dass auch die Verletzung von Berufspflichten Schadensersatzansprüche des Mandanten begründet, wenn sie seinem Schutz dienen. Der BGH weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche begründet werden könnten, allerdings § 49b Abs. 5 BRAO kein gesetzliches Verbot enthalte. § 134 BGB finde deshalb keine Anwendung, der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts entfalle nicht durch einen Verstoß gegen die vorvertragliche Hinweispflicht.

Veranstaltungen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis lädt alle Damen und Herren aus der juristischen Praxis, die sich für Fragen des Konfliktmanagement interessieren, zu folgender Veranstaltung ein:

Fr. 29.06.2007, 14:15 – 17:00 Uhr, Hörsaal A 401 (Bismarckstr. 1, Erlangen, neben dem Audimax) – Der Rechtskonflikt aus psychologischer Sicht, Lehrstuhl Sozialpsychologie der Universität Erlangen

In dieser interdisziplinären Vorlesung werden u.a. folgende Fragen behandelt, die für jede juristische Tätigkeit von grundlegender Bedeutung sind:

-Wodurch entstehen Konflikte?

– Was führt zur Eskalation von Konflikten?

– Welche Rolle spielt die Instrumentalisierung des Rechts (Rechtsberatung, Einschaltung von Rechtsanwälten, Beschreitung des Rechtswegs)?

– Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen autonomer Konfliktlösung, worin die Vorteile einer Einschaltung Dritter?

– Wie kann man Konfliktmanagement trainieren?

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze ist im BGBl. I, S. 370 ff. verkündet worden ist. Artikel 3, der die Änderungen des GVG (Verfahren in Wohnungseigentumssachen richten sich künftig nach den Vorschriften der ZPO), des GKG (Streitwertbegrenzung in § 49a Abs. 1 GKG) und des RVG (Bezahlung nur eines Rechtsanwalts, wenn ein Wohnungseigentümer gegen mehrere andere Wohnungseigentümer klagt) beinhaltet, ist am 31.03.2007 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.07.2007 in Kraft. Die BRAK hatte sich mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 33/2006 zum dem Gesetzesvorhaben geäußert.

Klärung der Vaterschaft

BRAK Logo[BRAK] Durch den Gesetzentwurf über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie (BT-Drs. 16/5370) soll zukünftig die Klärung der Vaterschaft erleichtert werden. Den rechtlichen Vätern soll ermöglicht werden, eine gendiagnostische Abstammungsanalyse einzufordern. Der BGH (BGH-Entscheidung v. 12.01.2005 – AZ: XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03; vgl. BGH-Pressemitteilung 4/2005) und das BVerfG (Urteil v. 13.02.2007 – 1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007) hatten entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Eine Verwertung würde eine Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis zum 31.03.2008 eine Regelung zu treffen. In der Stellungnahme der Bundesregierung (Anlage 1 zu BT-Drs. 16/5370, S. 14 ff.) weist diese darauf hin, dass sie plant, einen eigenen Entwurf zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) und ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft vorzulegen. Sie hatte im März 2007 bereits Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung vorgestellt.

Änderungen im Maßregelvollzug

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 08.06.2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 318/07 (Beschluss); Erläuterung zum TOP 10 der 834. BR- Sitzung). Der Bundestag hatte zuvor den Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/1110) – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/5137) – in der Fassung der BR-Drs. 318/07 angenommen. Durch die Neuregelung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Maßregelvollzug verbessert, Sicherheitslücken geschlossen und die Ressourcen der Vollzugseinrichtungen effektiver genutzt werden. Lesen Sie auch die BR-Pressemitteilung- Nr. 62/2007 v. 08.06.2007.

Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Der Bundesrat hat am 08.06.2007 – aufgrund der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 275/1/07; zu BR-Drs. 275/07) – zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BR-Drs. 275/07) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 275/07 (Beschluss)). Lesen Sie auch die BR-Pressemitteilung- Nr. 69/2007 v. 08.06.2007.

Klärung der Vaterschaft

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 25/2007 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig von Anfechtungsverfahren Stellung genommen. Der Entwurf dient der Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Ergänzend zu dem Entwurf schlägt die BRAK vor, dass dem Familiengericht auf Antrag eines anfechtungsberechtigten Elternteils die Möglichkeit gegeben wird, im Einzelfall zur Vermeidung der Schädigung des Kindeswohls bei Abwägung der in der Stellungnahme aufgeführten Interessen einen heimlichen Vaterschaftstest ohne Wissen des Kindes und ohne Wissen des anderen Elternteils zu ermöglichen (§1598a Abs. 4 BGB-E).

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

BRAK Logo[BRAK] Mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 24/2007 hat die BRAK zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Änderungsvorschläge unterbreitet. Durch den Entwurf sollen Vorschriften des BGB und des FGG geändert werden, um eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls zu ermöglichen.

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

BRAK Logo[BRAK] Am 20.06.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BT-Drs. 16/5048) statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Durch den Gesetzentwurf, der die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Die BRAK wandte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 26/2007 und mit der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 21 v. 20.06.2007 gegen die vorgesehen Deckelung der ersatzfähigen Rechtsanwaltsvergütung auf 50 Euro bei erstmaligen Abmahnungen in „einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“.

Mitglieder- und Fachanwalts-Statistik

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK legte die Große Mitgliederstatistik (ohne Fachanwälte) zum 01.01.2007 sowie die Statistik zu den Fachanwälten zum 01.01.2007 vor. Die Zahl der Rechtsanwälte betrug zum 01.01.2007 142.830. Dies entspricht einem Anstieg um 3,42 % gegenüber dem Vorjahr (138.104). Der Zuwachs fällt somit erneut geringer aus als in den letzten Jahren (Entwicklung der Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2007 (Grafik)). Die steigende Zahl der Fachanwälte (Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960- Grafik) begrüßte die BRAK in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 20/2007 v. 19.06.2007.

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

BRAK Logo[BRAK] Am 11.05.2007 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07 (Beschluss)) sowie den damit zusammenhängenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 149/07 (Beschluss) (neu)) verabschiedet. Der Gesetzentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07) hatte durch die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 150/1/07) noch kleinere Änderungen erfahren.

Unternehmenssteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 25.05.2007 in zweiter und dritter Lesung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform 2008 (BT-Drs. 16/5377) zugestimmt. Das Gesetz kann vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zum 01.01.2008 in Kraft treten. Die Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist für den 01.01.2009 geplant. Hauptziel der Reform ist es, die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen auf unter 30 Prozent zu senken. Lesen Sie hierzu die BMF-Pressemitteilung 59/2007 v. 25.05.2007. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007 überwiegend kritisch zu dem Reformvorhaben geäußert.

Zugang zum Anwaltsnotariat

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 20/2007 zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat – BT-Drucks. 16/4972) geäußert. Darin begrüßt sie grundsätzlich die Überlegungen zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat. Ohne eine grundlegende Reform des Auswahlverfahrens lassen sich weder die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhalten noch kann das Prinzip der Bestenauslese verwirklicht werden. Angesichts der Festlegungen in der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH sieht die BRAK auch keine Möglichkeit, auf das im Entwurf vorgeschlagene Prüfungsverfahren zu verzichten. Dennoch weist die BRAK auf einige Kritikpunkte hin.

Verfassungsbeschwerde gegen akustische Wohnraumüberwachung zurückgewiesen

BRAK Logo[BRAK] Mit Beschluss v. 11.05.2007 – 2 BvR 543/06 – hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen § 100c StPO i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des BVerfG v. 03.03.2004 (akustische Wohnraumüberwachung) v. 24.06.2005 – BGBl I S. 1841 ff. – zurückgewiesen. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 57/2007 v. 25.05.2007.