Zivilprozess – Gesetzentwürfe zu Reformen für Zuständigkeitsstreitwerte und Online-Verfahren

Die Bundesregierung hat in einem

Gesetzentwurf vom 05.06.2024

beschlossen, die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von derzeit 5.000,00 € auf 8.000,00 € anzuheben. Darüber hinaus sollen einige Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist eine Steigerung der amtsgerichtlichen Zivilverfahren und dadurch eine Stärkung der Ziviljustiz in der Fläche.

Zur Erprobung eines schnellen Online-Verfahrens für zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringen Streitwerten hat das Bundesjustizministerium den

Referentenentwurf vom 11.06.2024

vorgelegt. Dadurch sollen der Zugang zur Justiz erleichtert und zugleich die Arbeit an den Gerichten u. a. durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestaltet werden. Anwendbar sein soll das Online-Verfahren für Zivilprozesse mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 €; diese Grenze würde sich auf 8.000,00 € erhöhen, falls die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts Gesetz wird.

Der Entwurf setzt auf bundeseinheitliche digitale Eingabesysteme und Plattformlösungen, über die Klagen digital eingereicht werden können. Für beides ist eine Identifizierung von Rechtsanwälten über das besondere elektronische Anwaltspostfach vorgesehen. Für Rechtsuchende soll das Online-Verfahren optional sein.