Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

Am 29.04. und 30.04.2022 fand in Berlin die 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung statt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

1. Zur Konkretisierung von § 43f BRAO, der ab 01,08.2022 die Verpflichtung enthält, innerhalb des ersten Jahres nach erstmaliger Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen, wurde ein neuer § 5a BORA beschlossen. Er sieht vor, dass die Organisation des Berufs und der Selbstverwaltung sowie berufsrechtliche Sanktionen, die allgemeinen und besonderen Berufspflichten und berufsrechtliche Bezüge zum Haftungsrecht in den entsprechenden Lehrveranstaltungen behandelt werden müssen.

2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Welle bankseitiger Kündigungen von Sammelanderkonten wurde § 4 Abs. 1 BORA gestrichen. Zukünftig sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte also nicht mehr verpflichtet, ein Sammelanderkonto „auf Vorrat“ zu führen. § 43a Abs. 5 BRAO lässt ihnen vielmehr die Wahl, Fremdgelder entweder unverzüglich an die berechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.

3. Mit der Aufgabe, BORA und FAO zu modernisieren, wurde ein neuer Ausschuss 8 geschaffen, der die berufsrechtlichen Regelungen geschlechtergerecht formulieren und redaktionelle Anpassungen einarbeiten wird. Ein Unterausschuss soll sich darum kümmern, die aus der großen BRAO-Reform folgenden Änderungen im Recht der Berufsausübungsgesellschaften zu integrieren.

4. Zusätzlich beschloss die Satzungsversammlung einige redaktionelle Änderungen im Text der BORA und ergänzte ihre Geschäftsordnung u.a. um Regelungen für virtuelle Sitzungen.

Die Beschlüsse müssen noch vom Bundesministerium der Justiz geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Der Antrag auf Einführung eines Fachanwalts für Opferrechte wurde erneut abgelehnt, nachdem er bereits im Jahre 2018 die notwendige satzungsändernde Mehrheit knapp verfehlt hatte. Insoweit liegt es beim Gesetzgeber, auf der Ebene der BRAO eine dementsprechende Fachanwaltschaft zu installieren, sofern dies politisch gewollt ist.