Ausweitung der Notbetreuung von Kindern in Bayern ab 27.04.2020 – auch Rechtsanwälte systemrelevant

Die Bayerische Staatsregierung hat am 16.04.2020 beschlossen, die Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten ab 27.04.2020 auszuweiten. Zukünftig haben alle Alleinerziehenden einen Anspruch darauf, auch wenn sie nicht in einem Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind. Bei Eltern genügt es, dass wenigstens ein Elternteil in einer systemrelevanten Branche arbeitet.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Notbetreuung. Ein neues Formular (gültig ab 27.04.2020), mit dem die Berechtigung zu einer Notbetreuung erklärt werden muss, soll „zeitnah“ dort eingestellt werden (derzeit gibt es nur das alte Formblatt, gültig bis 26.04.2020).

Auch in Bayern scheinen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt als systemrelevant eingestuft zu werden. Das Ministerium beantwort (seit heute) in seinen FAQs die Frage, welche Berufsgruppen unter die kritische Infrastruktur fallen, dahin, dass hierzu auch Einrichtungen gehören, die der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen, und zählt zur Justiz auch Rechtsberatung und -vertretung.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte sich wiederholt für die Anerkennung der Systemrelevanz der Anwaltschaft eingesetzt. Näheres entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits als systemrelevant anerkannt.