[BRAK] Am 26.1.2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des § 522 ZPO beschlossen. Der Entwurf sieht vor, gegen die bisher unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522 Abs.1 ZPO das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen. Damit würden Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon Berufungsurteile anfechtbar, also ab einer Beschwer von 20.000 Euro.
Gegenüber dem Referentenentwurf weist der jetzt beschlossene Regierungsentwurf nur wenige Änderungen auf: So heißt es in Art. 1 Ziff. 1A Nr.4, dass das Berufungsgericht die Berufung durch einstimmigen Beschluss unverzüglich zurückzuweisen hat, wenn es davon überzeugt ist, dass eine mündliche Verhandlung nicht angemessen (im Referentenentwurf noch „ nicht erforderlich“) ist.
In ihrer Presseerklärung begrüßt die BRAK erneut das Gesetzesvorhaben, betont aber auch, dass die komplette Abschaffung des Zurückweisungsbeschlusses die vorzugswürdigere Lösung wäre.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 17/4431), der die Möglichkeit, die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, aufheben soll.