Erfolgsbeteiligung für Gerichtsvollzieher

[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 beschlossen, beim Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht einzubringen (BR-Drs. 808/10/B). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen. Gleichzeitig soll das seit 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau um durchschnittlich 30 Prozent angehoben werden, um den erheblichen Zuschussbedarf im Gerichtsvollzieherbereich zu verringern.

Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf beruht auf einem Antrag der Länder Hessen und Sachsen, zu dem die BRAK Stellung genommen hatte (Stlln. 11/2011). Die BRAK hält in dieser Stellungnahme an den bereits früher geäußerten Bedenken gegen eine Erfolgsgebühr für Gerichtsvollzieher fest. Sie befürchtet, dass bei Einführung einer Erfolgsgebühr die Gerichtsvollzieher aus wirtschaftlichen Überlegungen gehalten sein könnten, Vollstreckungsaufträge vorzuziehen, bei denen mit einem entsprechenden Erlös zu rechnen ist. Zweifelhafte Aufträge oder solche, bei denen von vornherein absehbar ist, dass mit einem Vollstreckungserlös nicht zu rechnen ist, könnten demzufolge in der Bearbeitung zurückgestellt werden.