[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 12.01.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem für die gerichtliche Mediation eine gesetzliche Grundlage geschaffen. In Ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes (Stlln. 27/2010) kritisiert die BRAK insbesondere diese Festschreibung. Es ist zu befürchten, dass die Festschreibung gerade nicht dem Ziel des Gesetzes, die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern, dient und auch nicht zu einer weiteren Justizentlastung beiträgt, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem wird kritisiert, dass durch den Entwurf keine Mediationskostenhilfe eingeführt wird. Mediation ist so nur für den nicht bedürftigen Rechtsuchenden eine Alternative zur Streitentscheidung durch ein Gericht.
In ihrer Presseerklärung zum Regierungsentwurf bekräftigte die BRAK diese Kritik: „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf belastet die Justiz mit einer weiteren Aufgabe und schafft gleichzeitig durch die kostenlose richterliche Mediation faktisch einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten der gewünschten außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren“, erläutert dort RA Michael Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK.
Die BRAK wird auch zum Regierungsentwurf eine Stellungnahme vorlegen.