De-Mail-Gesetzentwurf

[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26.11.2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten (BR-Drucks. 645/10) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drucks. 645/10 [Beschluss]). Darin begrüßt er zunächst das Anliegen, eine rechtssichere und vertrauensvolle elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Der Entwurf werfe jedoch eine Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen auf, die noch gelöst werden müssten. Der Bundesrat bittet daher u. a. um Prüfung folgender Aspekte: Das De-Mail-Verfahren bedürfe zwingend einer Abstimmung mit dem Signaturgesetz, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu schaffen. Auch die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme (BRAK-Stellungnahme-Nr. 17/2010) das Fehlen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes kritisiert. Es sei sicherzustellen, dass das De-Mail-Verfahren mit dem in der Justiz standardmäßig eingesetzten elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kompatibel sei. Auch dies entspricht einer Forderung der BRAK. Gesetzlich nicht hinreichend konkretisiert sei bislang, wann der Empfänger i. S. d. Neuregelung des § 5a Abs. 1 VwZG-E einen „Zugang“ für entsprechende De-Mail-Nachrichten eröffnet habe. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte dies nicht nur in der Entwurfsbegründung, sondern ausdrücklich im Gesetz geregelt werden. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob § 5 Abs. 5 Satz 1 VwZG-E in gleicher Weise zu konkretisieren sei. Zudem hält es der Bundesrat für erforderlich, dass eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten vorgenommen wird. Auch dies entspricht einer Forderung der BRAK.