[BRAK] Ab 01.01.2011 gilt bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ein neuer Gefahrtarif. Für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe steigt der Beitrag zur VBG ab Januar 2011 deutlich an. Grund hierfür ist eine Veränderung der Zusammensetzung der Gefahrtarifstellen. Nach Vorgabe der Arbeitsschutzstrategie, die seit 2008 besteht, musste die Gesamtzahl der Gefahrtarifstellen eines Gefahrtarifs reduziert werden. Deshalb wurden Unternehmen, die von dem Unternehmensziel und von der Unternehmensstruktur her ähnlich sind, unter weitgehender Beachtung des Belastungsprinzips zusammengefasst. Im Zuge dieser Straffung wurde die neue Gefahrtarifstelle 05 „Beratung und Auskunft/Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft“ gebildet. Dabei entspricht die Zuordnung der Religionsgemeinschaften in die Gefahrtarifstelle 05 der Gliederung der Wirtschaftszweige in NACE (Nomenclature Statistique des Activités Economiques dans la Communauté Européenne). Damit ist für die Gruppe der „Rechts- und wirtschaftsberatenden Unternehmen, Organ der Rechtspflege“ ein Anstieg von 0,44 auf 0,59 verbunden. Dieser deutliche Anstieg liegt mit 34 % jedoch im Rahmen der Regelung zur Gefahrklassenfestsetzung, welche eine Steigung der Gefahrklasse bis zu max. 39 % zulässt. Die freien Berufe sind in der Vertreterversammlung und in den Ausschüssen der VBG vertreten. Die Vertreter der freien Berufe konnten jedoch bei der Frage der Gefahrklassenfestsetzung ihre Interessen bedauerlicherweise nicht durchsetzen und sind in der Vertreterversammlung überstimmt worden. Den VBG-Gefahrtarif 2011 finden Sie hier.