Reform des Untersuchungshaftrechts

minlogo ibrak[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts v. 29.07.2009 ist am 31.07.2009 im BGBl. I 2009, S. 2274 ff. verkündet worden. Das Gesetz tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Die Neuregelung beruht auf der im Zuge der Föderalismusreform veränderten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund nunmehr nur noch für das „Ob“ des Strafvollzugs zuständig ist. Die Rechte der Inhaftierten werden in diesem Gesetz u.a. gestärkt durch die Verpflichtung, den Beschuldigten unverzüglich schriftlich über seine Rechte zu belehren, Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen sowie einen Pflichtverteidiger ab dem ersten Tag der U-Haft beizuordnen. Eine Akteneinsicht soll dem Verteidiger nun in der Regel bereits vor Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen gewährt werden.

Die BRAK hatte sich bereits in ihren Stellungnahmen Nr. 10/2009 und Nr. 37/2008 zu dem Vorhaben geäußert und die Stärkung der Rechte der Untersuchungshäftlinge gefordert.