Am 04.08.2009 ist das Gesetz über die Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) in Kraft getreten. Es war am 03.08.2009 im BGBl. I 2009, S. 2437 ff. verkündet worden. Nach der Neuregelung sollen besonders schwere staatsgefährdende Gewalttaten und das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu terroristischen Vereinigungen in der Absicht, sich in der Begehung solcher Taten unterweisen zu lassen, unter Strafe gestellt werden. Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2009 ablehnend zu dem Entwurf der Bundesregierung geäußert. Sie wandte sich insbes. gegen die Abkehr vom Tatstrafrecht, das Grundlage des deutschen Strafrechts ist, hin zu einem Täterstrafrecht, das etwaige böse Absichten des Täters unter Strafe stellt und bezeichnete die Vorverlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich.