Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:
Das neue GmbH-Recht
Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein, Karlsruhe
Samstag, 7. Juni 2008, 9.30 – 16.00 Uhr
Juridicum der Universität, Schillerstr. 1, Erlangen
In Kürze wird das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft treten. Es bringt grundlegende Neuregelungen des GmbH-Rechts mit sich, die ab sofort in der anwaltlichen Beratung berücksichtigt werden müssen. Sie beziehen sich u.a. auf Gründung und Anmeldung der GmbH, Kapitalaufbringung (z.B. verdeckte Sacheinlage) und Kapitalerhaltung (insb. den Eigenkapitalersatz mit flankierenden Regelungen im Insolvenzrecht) sowie auf Stellung und Haftung des Geschäftsführers. In dem Seminar werden die durch die Reform hervorgerufenen Änderungen umfassend erläutert und in den Kontext der aktuellen BGH-Rechtsprechung gestellt. Als langjähriges Mitglied des gesellschaftsrechtlichen und nunmehr des insolvenzrechtlichen Senats des BGH und Autor zahlreicher gesellschaftsrechtlicher Veröffentlichungen ist der Referent hierfür bestens ausgewiesen.
Teilnahmegebühr: 120 Euro
Hinweis: Für die zweite Jahreshälfte ist ein weiteres, 4-stündiges Fortbildungsseminar zum Gesellschaftsrecht geplant, so dass insgesamt eine Fortbildung von 10 Stunden absolviert werden kann.
Anwaltliches Konflikt- und Verhandlungsmanagement
Rechtsanwältin Dr. Christine von Münchhausen
(Wirtschaftsmediatorin u. Verhandlungstrainerin)
Prof. Dr. Reinhard Greger
(Universität Erlangen-Nürnberg)
Freitag, 11. April 2008, 14:00 – 20:00 Uhr
Juridicum der Universität, Schillerstr. 1, Erlangen
Selbst ausgehandelte Lösungen sind immer vorteilhafter als eine gerichtliche Streitentscheidung. Sie ermöglichen es, dass beide Seiten ein ihren Interessen am besten entsprechendes Ergebnis erzielen. Aber: Wie bringt man den Gegner an den Verhandlungstisch? Wie steigt man in die Verhandlung ein? Wie verhält man sich bei gegnerischen Angeboten? Wie erreicht man eine sachbezogene Kommunikation? Wie geht man mit Emotionen um? Wie entgeht man Verhandlungsfallen? Wie vermeidet oder löst man Verhandlungsblockaden? Wann und auf welche Weise sollten Dritte eingebunden werden? win-win-Lösungen – gibt es die wirklich? Und notfalls: Wie erreicht man einen Rückzug ohne Gesichtsverlust?
Das Seminar gibt Antwort auf diese und viele andere Fragen des anwaltlichen Konfliktmanagements. Auch auf die wirtschaftlichen Aspekte für den Anwalt wird eingegangen.
Rechtsanwältin Dr. Christine von Münchhausen hat Ausbildungen als Mediatorin und Verhandlungstrainerin in Deutschland und den USA absolviert. Sie befasst sich in erster Linie mit der Konfliktlösung in Wirtschaftsunternehmen und der Schulung von Führungskräften, ist aber auch in der Richterfortbildung, der Referendarausbildung und der universitären Lehre tätig.
Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am BGH a.D. und Mitvorstand des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, beschäftigt sich in Forschungsprojekten und Publikationen mit dem gesamten Spektrum der konsensualen Konfliktlösung.
Teilnahmegebühr: 95 Euro
Anmeldung und weitere Informationen:
Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, www.arap.jura.uni-erlangen.de Tel. (09131) 8523788 – Fax (09131) 8526479 E-Mail: arap@jura.uni-erlangen.de