[BRAK] In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu ihren Änderungsplänen im Erb- und Pflichtteilsrecht teilte die Bundesregierung mit, dass die Bundesjustizministerin derzeit punktuelle Änderungen im Erb- und Pflichtteilsrecht prüfe. In die Prüfungen seien auch die Frage der Änderung der Pflichtteilsquote, die Pflichtteilsentziehungsgründe, die Änderung der Stundungsvorschrift des § 2331a BGB, geplante Änderungen hinsichtlich der Ausgleichspflichten und der Vorschriften zur Pflichtteilsergänzung sowie die Frage nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf im Pflichtteilsrecht hinsichtlich Zuwendungen und Spenden an Familienstiftungen einbezogen. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Ein Zeitrahmen könne derzeit noch nicht angegeben werden.