Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

[BRAK] Der Bundesrat hat am 28.05.2011 dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Mit dem neuen Gesetz wird unter anderem die Zahl der Vormundschaften je Amtsvormund auf 50 beschränkt und festgelegt, dass zwischen Mündel und Vormund in der Regel mindestens einmal monatlich ein persönlicher Kontakt in der gewohnten Umgebung des Mündels erfolgen soll.

Anders als von der BRAK in ihrer Stellungnahme gefordert, enthält das neue Gesetz keine Angaben über die zu erwartenden Mehrkosten. Entsprechend einem Antrag Hamburgs hat der Bundesrat jedoch zumindest neben dem Zustimmungsbeschluss auch eine Entschließung gefasst, nach der die Erwartung geäußert wird, dass der Bund die infolge des Gesetzes den Kommunen entstehenden finanziellen Mehrbelastungen ausgleicht.

Hamburg wollte darüber hinaus die Zahl der persönlichen Kontakte verringern und flexibilisieren. Es sei fraglich, ob festgeschriebene Vorgaben wie ein verbindlicher monatlicher Kontakt im Regelfall geeignet und sinnvoll bzw. im Hinblick auf die vorgesehene Fallzahlobergrenze von 50 Mündeln überhaupt leistbar sei, heißt es im Antrag der Hansestadt. Ein Kontakt zwischen Vormund und Mündel mindestens einmal im Vierteljahr sei dagegen aus fachlicher Sicht im Regelfall ausreichend und bei einer Fallzahl von bis zu 50 Mündeln auch leistbar. Lediglich bei besonders schwierigen Konstellationen wären danach noch deutlich geringere Besuchsabstände zu realisieren.

Die übrigen Länder haben sich dieser Ansicht allerdings nicht angeschlossen. Ebenfalls nicht gefolgt ist der Bundesrat der Empfehlung des Familienrechtsausschusses, der den Vermittlungsausschuss einberufen wollte, um die Zahl der Kontakte stärker in die fachliche Beurteilung des Vormundes zu stellen. Der Vormund sollte auch beurteilen können, ob es erforderlich ist, den Mündel in dessen üblicher Umgebung aufzusuchen.

Das neue Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Regelung zur Fallzahlbegrenzung soll erst ein Jahr später gelten.

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