[BRAK] Die Justizstaatssekretäre und -staatssekretärinnen der Bundesländer haben sich am 07.06.2011 auf Einladung der Bundesjustizministerin getroffen, um über die künftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung zu beraten. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverfahren neu geregelt werden. Die Karlsruher Richter haben gefordert, dass sich die Sicherungsverwahrung stärker als bisher von der Strafhaft unterscheiden muss.
Bei den Beratungen im Bundesjustizministerium ging es unter anderem um Vorgaben für die Betreuung und Behandlung der Untergebrachten, um Regelungen zur Trennung von Sicherungsverwahrung und Strafvollzug oder um Verbesserungen beim Rechtsschutz. In den kommenden Wochen will das Bundesjustizministerium nun Eckpunkte formulieren und den Ländern zur Verfügung stellen
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