[BRAK] Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) eine Stellungnahme vorgelegt. Darin kritisiert sie insbesondere den einseitigen Fokus auf die Belange von Zeugen, die als Opfer einer Straftat angesehen werden. Einer der maßgeblichen Zwecke des Strafverfahrens – dem Beschuldigten ein rechtsstaatliches Verfahren und effektive Verteidigungsmöglichkeiten bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu gewährleisten – scheint vollends aus dem Blick geraten zu sein, heißt es in der Stellungnahme.
Die BRAK erkennt selbstverständlich an, dass Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, besonderen Schutzes bedürfen und dass sie im Strafprozess mit Informations- und Beteiligtenrechten ausgestatten sein müssen. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass im Verfahren die für den Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung leer läuft.
Als besonders problematisch sieht die BRAK die Vorschläge, die zu Gunsten des Opferschutzes die strafprozessualen Erkenntnismöglichkeiten einschränken. So nennt der Entwurf beispielsweise als eines seiner ausdrücklichen Ziele eine verbesserte Vermeidung von Mehrfachvernehmungen von Personen, die Verletzte einer Straftat sind. Mehrfachvernehmungen dienen jedoch, auch wenn sie für den Zeugen beziehungsweise die Zeugin im Einzelfall belastend sein können, der Sachverhaltsaufklärung und damit der eigentlichen Aufgabe des Strafverfahrens.
Positiv sieht dagegen die BRAK die im Entwurf vorgesehene Ergänzung des § 397a StPO, durch die die Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand für den Verletzten erleichtert wird.
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