Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

[BRAK] Am 24.02.2011 hat der Bundestag das Zweite Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung verabschiedet (Regierungsentwurf BT-Drs. 17/3305, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses BT-Drs. 17/4776). Mit dem neuen Gesetz soll in erster Linie eine Entscheidung des EGMR umgesetzt werden, der 2009 die erbrechtliche Ungleichbehandlung von vor dem 1. Juli 1949 geborenen ehelichen bzw. unehelichen Kindern gerügt hatte.

Entsprechend den Empfehlungen des Rechtsausschusses wurden im jetzt verabschiedeten Gesetz die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Einschränkung, nach der die Neuregelung für Erbfälle ab dem 29. Mai 2009 nur dann gelten soll, wenn entweder das nichteheliche Kind, sein Vater oder seine Mutter an diesem Tag noch gelebt haben, gestrichen. Die vielseits kritisierte Regelung einer Nacherbfolge des unehelichen Kindes nach der überlebenden Mutter, die noch im Referentenentwurf enthalten war, ist bereits im Regierungsentwurf entfallen.

Vgl. dazu Pressemitteilung des BMJ v. 25.02.2010.