Informationen über den Sachstand zur E-Bilanz

[BRAK] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit BMF-Schreiben v. 26.01.2011 Informationen über den Sachstand zur sog. E-Bilanz gegeben. Nach dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie Steuer (E-Bilanz) soll ab 2011 für Unternehmen die Pflicht bestehen, für die nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die elektronische Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Nachdem eine Verbandsanhörung im Oktober 2010, bei der auch die BRAK vertreten war, deutlich gemacht hat, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sind, ist der Anwendungszeitpunkt des geplanten BMF-Schreibens um ein Jahr verschoben worden (vgl. Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunkts der Verpflichtung nach § 5b EStG). Im Rahmen eines Pilotprojektes mit freiwilligen Unternehmen soll das Verfahren zur E-Bilanz nun erprobt werden. Beides entspricht einer Forderung der BRAK in ihrer Stellungnahme (Stlln. 26/2010) zu dem Entwurf des BMF-Schreibens. Grundlage für diese Pilotphase ist die mit dem BMF-Schreiben v. 16.12.2010 für verbindlich erklärte Taxonomie.