[BRAK] In den Handlungshinweisen zur Umsatzsteuer 2010, die vom BRAK-Ausschuss Steuerrecht erarbeitet wurden, wird „das Wichtigste in Kürze für anwaltliche Dienstleistungen bei Auslandsbezug“ dargestellt. Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert. Diese Änderungen betreffen insbes. anwaltliche Dienstleistungen „über die Grenze“. Der umsatzsteuerliche Leistungsort und damit die Umsatzsteuerbarkeit der anwaltlichen Dienstleistungen wurden neu geregelt. Anhand von vier typischen Fallgestaltungen werden die Auswirkungen für die Praxis dargestellt.