Verschiebung des Anwendungszeitpunkts für die E-Bilanz

[BRAK] Ab 2011 soll für Unternehmen die Pflicht bestehen, für die nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die elektronische Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Der Umfang der zu übermittelnden Daten ist in dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie Steuer (E-Bilanz) geregelt. Die Verbandsanhörung im BMF am 11.10.2010, an der auch Vertreter der BRAK teilnahmen, habe deutlich gemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sind, so das BMF. Daher wird die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung – und damit der Anwendungszeitpunkt des BMF-Schreibens – um ein Jahr verschoben. Dies regelt der vom BMF vorgelegte Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunkts der Verpflichtung nach § 5b EStG, über den der Bundesrat am 17.12.2010 entscheiden wird. Die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts entspricht einer Forderung der BRAK in ihrer Stellungnahme zum BMF-Schreiben-Entwurf.