[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 20.10.2010 eine Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung beschlossen. Durch die Neuregelung soll die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden. Die Sicherungsverwahrung soll zukünftig auf gefährliche Schwerverbrecher beschränkt werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird nur noch in einem eng begrenzten Bereich geben. So soll eine Sicherungsverwahrung nur dann erfolgen, wenn diese bereits im Urteil angeordnet wurde.
Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 20.10.2010 und die Presseinformation der Bundesregierung.