Englisch als Gerichtssprache

[BRAK] Die BRAK unterstützt in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 22/2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG – BT-Drucks. 17/2163) die Absicht, den Gerichtsstandort Deutschland durch die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können, zu stärken. Die Initiative zur Schaffung von Kammern für internationale Handelssachen ist inhaltlich im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Justizorganisationen, die Anwendung des deutschen Rechts auch im Ausland zu fördern, im Rahmen des „Bündnisses für das Deutsche Recht“ und der gemeinsamen Kampagne „Law – Made in Germany“ zu sehen. Es besteht Einigkeit darin, dass das deutsche materielle Zivilrecht im internationalen Vergleich einen sehr hohen Qualitätsstandard für sich beanspruchen kann. Die Intention, diesem Vorteil des deutschen Rechtssystems zusätzliche Geltung zu verschaffen, ist deswegen grundsätzlich richtig und zu begrüßen. Die Annahme, die Sprachbarriere sei ein wesentliches Kriterium, ist mithin derzeit noch nicht belegt – andererseits auch nicht widerlegt. Die BRAK möchte deshalb zur Überlegung stellen, die Einführung internationaler Kammern ausdrücklich als (befristetes) Experiment vorzusehen oder zunächst auf einzelne Spruchkörper zu beschränken, um die notwendigen Erfahrungen sammeln zu können, die dann möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verfahrensgestaltung im Einzelnen haben sollten.