Änderung der ZPO und des ArbGG

[BRAK] Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme (Anlage 2 zu BT-Drucks. 17/2149) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtgesetzes zwar ihre Bereitschaft signalisiert, die Länder durch die Änderung von Verfahrensregeln bei der notwendigen Konsolidierung ihrer öffentlichen Haushalte zu unterstützen. Sie ist jedoch nicht davon überzeugt, dass die mit der Anhebung der Berufungssumme von 600 auf 1.000 Euro verbundene spürbare Einschränkung des Rechtsschutzes durch eine Entlastung der Justiz gerechtfertigt ist. Seit 2001 sei die Zahl der Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte bereits um 30 Prozent zurückgegangen. Die Berufungsgerichte seien durch die Reform der ZPO bereits jetzt spürbar entlastet worden und hätten seit 2002 mehr als 150 Richterstellen abgebaut. Die Notwendigkeit weiterer Einsparungen sei angesichts der Gefahren für ein ausgewogenes Rechtsschutzsystem sorgfältig zu prüfen. Auch werde durch den Entwurf eine Entlastung für den BGH nicht ersichtlich, denn mit einem Rückgang der Revisionen durch die Neuregelung sei nicht zu rechnen. Die Bundesregierung vertritt damit eine ganz ähnliche Position wie die BRAK in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2010.