Zentrales Testamentsregister

[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 871 Sitzung am 04.06.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer (BR-Drucks. 247/10) in den Bundestag einzubringen (BR-Drucks. 247/10 (Beschluss)). Mit dem Gesetzentwurf sollen für das Mitteilungswesen in Nachlasssachen die Vorzüge der modernen Kommunikations- und Speichermedien nutzbar gemacht werden. Gegenwärtig werden letztwillige Verfügungen und andere für die Erbfolge relevante Urkunden dezentral bei ca. 5 200 Stellen verwahrt und sind dort auf Karteikarten registriert, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung von Nachlassverfahren führe. Zu diesem Zweck soll bei der BNotK ein elektronisch geführtes Zentrales Testamentsregister eingerichtet werden, in das die vorhandenen sowie die künftigen Verwahrdaten überführt werden.