Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 8/2010 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen geäußert. Durch den Entwurf soll das EuGH-Urteil v. 03.09.2009 (Rechtssache C 489/07, Messner, vgl. EuGH-Pressemitteilung 69/2009) umgesetzt werden, wonach die Bestimmungen der Richtlinie 97/7/EG v. 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Unternehmer vom Verbraucher Wertersatz verlangen kann. Die Regelungen des BGB über den Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags sollen entsprechend den Vorgaben im Urteil des EuGH ausgestaltet werden. Der Unternehmer soll zukünftig vom Verbraucher nur insoweit Wertersatz verlangen können, als dieser die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsfähigkeit der Ware hinausgeht.