BVerfG- Akkreditierungsbestimmungen

[BRAK] Das BVerfG hat zum Teil seine Akkreditierungsbestimmungen geändert. Bei mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen ist es Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigten sowie Pressevertretern in Zukunft gestattet, Laptops mitzunehmen und zu verwenden, sofern sichergestellt ist, dass diese damit im Sitzungssaal keine Ton- und Bildaufnahmen und keine Datenübermittlungen durchführen. Das Telefonieren im Sitzungssaal ist – wie bisher – nicht gestattet. Mobiltelefone sind auszuschalten. Im Übrigen gelten die bisherigen Akkreditierungsbestimmungen. Lesen Sie hierzu die BVerfG- Pressemitteilung v. 26.04.2010.