Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten

[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 31.03.2010 den Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ beschlossen. Durch die Neuregelung soll die im geltenden Recht bestehende Zwei-Klassengesellschaft in §160a StPO aufgehoben und die „normalen“ Rechtsanwälte den Strafverteidigern gleichgestellt werden. Dies entspricht einer Forderung der BRAK. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung v. 31.03.2010.