[BRAK] Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme (Anlage 2 zu BT-Drucks. 17/1225, S. 271ff.) die Initiative des Bundesrates für eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Sie trägt jedoch Bedenken vor gegen eine Erhöhung der Kosten der Zwangsvollstreckung, die Gläubiger auch dann tragen müssten, wenn die Vollstreckung erfolglos bleibt. Es stehe zu befürchten, dass Gläubiger auf die Begleichung kleinerer Forderungen ganz verzichten könnten und damit ein negativer Einfluss auf die allgemeine Zahlungsmoral eintrete. Nach der Neuregelung sollen Zwangsvollstrecker zukünftig im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig sein, dabei jedoch unter staatlicher Aufsicht stehen. Durch den Entwurf soll die Effizienz der Zwangsvollstreckung verbessert werden, indem neue Leistungsanreize geschaffen werden. Der Bundesrat hatte im Februar 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drucks 49/10, BR-Drucks 49/10 (Beschluss)) in der Fassung der BR-Drucks. 150/07 (Beschluss) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Artikel 98a (BR-Drucks 48/10, BR-Drucks 48/10 (Beschluss)) in der Fassung der BR-Drucks.149/07 (Beschluss – neu) erneut beim Bundestag einzubringen. Beide Gesetzentwürfe waren vom Bundesrat bereits im Mai 2007 textgleich in den Bundestag eingebracht worden, konnten in der 16. Legislaturperiode jedoch nicht abschließend behandelt werden. Damals hatte die Bundesregierung bereits Stellung genommen (Anlage 2 der BT-Drucks. 17/5727, S. 110).