Anerkennung von Geldstrafen in der EU

[BRAK] Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (BT-Drucks. 17/1288) vorgelegt. Geldstrafen und Geldbußen sollen zukünftig innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Mit dieser Maßnahme sollen bisherige Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen behoben und wesentliche Erleichterungen erreicht werden. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 6/2008 zum Rahmenbeschluss Stellung genommen.