Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat sich mit Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks. 16/12310) geäußert. Ziel des Entwurfes ist es, die tatsächliche Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidiger nunmehr gesetzlich zu regeln, da die bestehenden Regelungen hierzu keine Aussagen treffen und in dieser Hinsicht die Grenzen der Rechtsfortbildung durch Gerichte nach Ansicht des BGH (GSSt 1/04) erreicht sind. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert.