[BRAK] Der EuGH hat im EuGH-Urteil v. 10.02.2009 (C-301/06) festgestellt, dass die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) zu recht auf Grundlage des EG-Vertrages (Art. 95) erlassen wurde. Dabei stellte der EuGH klar, dass sich die Klage allein auf die Frage der Rechtsgrundlage beziehe und nicht auf eine eventuelle Grundrechtsverletzung als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.