[BRAK] Der Bundesrat hat am 04.07.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30.10.2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BR-Drs. 347/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 347/08 (Beschluss)). Durch das Übereinkommen vom 30.10.2007 wurde das zwischen den Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft und Island, Norwegen und der Schweiz geltende Übereinkommen an die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 v. 22.12.2000 (Brüssel I-Verordnung) angepasst. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in den Gesetzentwurf eine Subdelegationsermächtigung aufgenommen werden sollte, die es den Ländern ermöglichen würde, die Zuständigkeit zur Bestimmung der zentralen Behörde nach den Haager Übereinkommen von den Landesregierungen auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen, um Zuständigkeiten anwenderfreundlich an einer Stelle bündeln zu können.