[BRAK] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 05.05.2008 (2 BvR 1801/06) einer Verfassungsbeschwerde gegen die strafprozessrechtliche Durchsuchung in den Räumen eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts stattgegeben. Der beschwerdeführende Rechtsanwalt werde durch die Durchsuchungsbeschlüsse in seinem Grundrecht aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verletzt. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung v. 20.05.2008.