[BRAK] Das Bundeskabinett hat im Dezember 2007 beschlossen, das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der weiteren Vorbereitung zur Gründung einer auf ÖPP-Fragen spezialisierten Beratungsgesellschaft (Partnerschaften Deutschland) zu beauftragen. Ferner soll eine Beteiligungsgesellschaft zur Bündelung der privaten Anteile an der Partnerschaften Deutschland (Beteiligungsgesellschaft) gegründet werden.
Mit der Partnerschaften Deutschland soll der öffentlichen Hand ein im Eigentum von Bund und interessierten Ländern und Gemeinden sowie der ÖPP-relevanten Branchen stehender Qualitätsdienstleister angeboten werden, der die Gewähr für eine objektive, neutrale und glaubwürdige Beratung in allen ÖPP-Fragen bietet. Schwerpunkt der Beratung soll in der Frühphase der Konzeption von Projekten liegen, um die Bedarfsträger gleich zu Beginn darin zu unterstützen, auch die Option ÖPP bei der Projektkonzeption ausreichend zu prüfen. Dazu gehört auch, von ungeeigneten ÖPP-Projekten abzuraten.
Die Partnerschaften Deutschland soll dabei selbst als ÖPP-Projekt gegründet werden. Durch die Verbindung von öffentlichem und privatem Know-how soll eine hohe Beratungsqualität der Partnerschaften Deutschland für alle Marktteilnehmer sichergestellt werden. Um die Beteiligung möglichst aller ÖPP-relevanten Bereiche an der Beteiligungsgesellschaft zu ermöglichen, soll die Ausschreibung in fünf Losen erfolgen.
Durch eine Markterkundung sollen Informationen darüber gesammelt werden, unter welchen Voraussetzungen sich potentielle Bieter an dem Ausschreibungsverfahren beteiligen und welche Anforderungen diese an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens stellen.
Nähere Informationen (Informationen für potentielle Interessenten) sind auf der Internet-Seite www.partnerschaftendeutschland.de hinterlegt, so dass alle Interessierten auch online die Möglichkeit haben, sich an der Markterkundung zu beteiligen. Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass die Ergebnisse der Auswertung der beantworteten Fragebögen in das Konzept eingearbeitet werden. Alle bis zum 10. März 2008 eingehenden Fragebögen werden vom Ministerium bei seiner Auswertung berücksichtigt.
Rechtsanwaltskollegen, die sich mit dem Thema ÖPP-Projekte besassen werden gebeten, sich bei der Fragebogenaktion zu beteiligen.