Zweites Justizmodernisierungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Das Zweite Justizmodernisierungsgesetz wurde Ende November vom Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz soll mit zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung des Verfahrensrechts in nahezu allen Bereichen der Justiz, insbesondere zur Steigerung der Zügigkeit und Kostengünstigkeit beitragen. Unter anderem ist vorgesehen, künftig Streitverkündungen gegenüber dem Gericht und Sachverständigen auszuschließen, Mahnanträge, die durch Rechtsanwälte eingereicht werden, ausschließlich in maschinell lesbarer Form zuzulassen, und einen besonderen Wiederaufnahmegrund beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuzulassen. Im Strafrecht soll es künftig eine Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt geben. Außerdem wird durch einen neuen § 43 III StPO klargestellt, dass in den Fällen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Haft- und Unterbringungsbefehle „wiederaufleben“. (vgl. Stellungnahme der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz [Zivilrecht u. a.]; Stellungnahme der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz [Strafrecht und Nebengesetze]