Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2006 seine Zustimmung zum Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (Änderungen durch den Rechtsausschuss) erteilt. Mit dem Gesetz soll das bislang überwiegend auf die neuen Länder beschränkte Sonderplanungsrecht nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz abgelöst werden. Im Gesetz sind Regelungen enthalten zu Präklusionsfristen bei der Beteiligung von Umweltschutzvereinigungen und zur Erweiterung der Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine im Anhörungsverfahren. Weiterhin wird für ausdrücklich genannte Verkehrsinfrastrukturvorhaben die Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz, das BVerwG, geregelt.