[BRAK] Am 08.11.2006 hat der Finanzausschuss des Bundestages den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2007 (BT-Drs. 16/2712, BT-Drs. 16/3036) in geänderter Fassung angenommen. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf bedeutet der Verzicht auf die Regelung, die Steuerschulden eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als Masseverbindlichkeiten zu behandeln. In dem Gesetzentwurf ist weiter vorgesehen, die Verlustverrechnungsbeschränkung im Paragrafen 15b des Einkommensteuergesetzes auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen auszudehnen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. (Vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/2928) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/2735).