Elektronischer Austausch von Schriftstücken mit dem EuGH

Der Austausch von Verfahrensschriftstücken mit dem EuGH wird ab 01.12.2018 nur noch über e-Curia stattfinden. Kläger, Beklagte und Streithelfer sind dann verpflichtet, für jegliche Art von Verfahren Dokumente elektronisch einzureichen. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn e-Curia aus technischen Gründen nicht genutzt werden kann oder Prozesskostenhilfe von einer nicht anwaltlich vertretenen Person beantragt wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des EuGH vom 17.10.2018. Eine Einbindung des beA ist derzeit noch nicht vorgesehen. Anders als das beA transportiert e-Curia keine Nachrichten zwischen mehreren Empfängern, sondern arbeitet im Rahmen eines Formularservice nur als Anwendung des Europäischen Gerichtshofs auf dessen Servern. Dokumente werden also nur für das Gericht hochgeladen bzw. von dort heruntergeladen.