Neue Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Auf ihrer außerordentlichen Konferenz am 28.05.2018 haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der BRAK intensiv mit der aktuellen Situation des besonderen elektronischen Anwaltsposfachs befasst und dabei folgende Ergebnisse erzielt:

  • Eine Entscheidung über die Veröffentlichung des Quellcodes als Open Source wird bis zur Wiederinbetriebnahme des beA zurückgestellt, weil die Auswirkungen auf das gesamte System und die damit verbundenen Kosten derzeit nicht absehbar sind.
  • Alle das beA-System betreffenden Störungsmeldungen werden nach Umfang und Dauer in einer Datenbank dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Eine Dokumentation und Archivierung ist schon deshalb von Nöten, um den beA-Nutzern – etwa in Fällen von Wiedereinsetzungsanträgen – den Nachweis von Systemausfällen bzw. -störungen zu ermöglichen.

Über den Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform konnte noch nicht entschieden werden, weil das Gutachten der Firma secunet noch nicht vorlag. Dies soll jedoch in Kürze der Fall sein; am 04.06.2018 will sich das BRAK-Präsidium damit befassen. Anschließend wird auf einer weiteren Präsidentenkonferenz, mit deren Einberufung das Gutachten veröffentlicht wird, über die Freischaltung des beA beschlossen.