In der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit konnten mit dem Projekt „Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit“ sehr gute Erfahrungen zur einvernehmlichen Konfliktbeilegung gesammelt werden. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber auf die verschiedenen Projekte der Länder zur effektiven, schnellen und gütlichen Einigung an den Gerichten reagiert und mit dem neuen Mediationsgesetz die gesetzliche Möglichkeit der einvernehmlichen Streitbeilegung beim Güterichter mit Mitteln der Mediation und anderen Konfliktbeilegungsmethoden geschaffen.
In der beiliegenden Broschüre wird das Verfahren vor dem Güterichter vorgestellt. Ferner berichten Reinhard Holtermann, Dr. Helmut Platzer, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Bayern, und der Leiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales, Dr. Norbert Kollmer, über ihre Erfahrungen mit der sozialgerichtlichen Mediation.