Nach Mitteilung der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts wird sich die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit, die für 01.07.2013 vorgesehen war (so auch eine Information im Mitteilungsblatt RAK – InFORM Nr. 212 von Juni 2013), noch bis zum Jahre 2014 verzögern. Denn die Europäische Kommission hat die Inkraftsetzung der Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bis Februar 2014 untersagt. Näheres können Sie dem beigefügten Schreiben vom 18.06.2013 entnehmen