Ausbildungsprogramm Fit for Work 2011

Die Förderrichtlinie für die Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildenden 2011 mit Fördermöglichkeit aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds wird voraussichtlich am 30.08.2011 im AllMbl erfolgen. Den Richtlinientext mit Anlage, Kurzbeschreibung, sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unter http://www.stmas.bayern.de/arbeit/bildung/fitforwork11.htm .

Hinweise zur Mobilitätshilferichtlinie 2011:

Die Gebiete mit ungünstigem Ausbildungsstellenmarkt wurden in Ziffer 3.1.1 neu definiert. Erstmals werden auch Gebiete mit ungünstiger demografischer Entwicklung mit einbezogen. Die Höhe der Förderung wurde auf 250 € monatlich erhöht. Die übrigen Voraussetzungen blieben – mit Ausnahme einer Anpassung an 2011 – unverändert.

Rückfragen können im Einzelfall über das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth, Tel.: 0921 / 605-3388, E-Mail esf@zbfs.bayern.de erfolgen. Dies bitten wir auch gegenüber den Auszubildenden so zu kommunizieren.

Mit den Mobilitätshilferichtlinien 2011 will die Bayerische Staatsregierung wieder die Ausbildungschancen von Jugendlichen aus ungünstigen Regionen verbessern und gleichzeitig durch die Förderung der Aufnahme einer Ausbildung in demografisch ungünstigen Regionen einen nachhaltigen Beitrag zur Schaffung ähnlicher Lebensräume in Bayern leisten.

Richtlinien für die Förderung von Ausbildungsbetrieben:

Die Richtlinien werden derzeit erarbeitet. Die Fördervoraussetzungen finden Sie ebenfalls unter http://www.stmas.bayern.de/arbeit/bildung/fitwork11.htm. Förderanträge können bereits vor Veröffentlichung der Richtlinien gestellt werden. Bitte beachten Sie dann die Informationen auf der Internetseite.