Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

[BRAK] Das Bundeskabinett beschloss am 30.11.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die BGB-Regelungen über den Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags entsprechend den Vorgaben im EuGH-Urteil v. 03.09.2009 (Rechtssache C-489/07) auszugestalten. Außerdem sollen Klarstellungen in den §§ 358 und 359a BGB erfolgen. Schließlich soll mit § 312f BGB-E ebenfalls aus Gründen der Klarstellung eine eigenständige Vorschrift für Verträge geschaffen werden, die Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügt werden. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung v. 30.11.2010. Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 8/2010 zum Referentenentwurf geäußert.