Termine für die Fortbildungsprüfung 2011 – Geprüfte Rechtsfachwirte

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung

– geprüfter Rechtsfachwirt – geprüfte Rechtsfachwirtin –

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer München die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung:

Montag,          14.03.2011                              (1. Prüfungstag)

Dienstag,        15.03.2011                             (2. Prüfungstag)

Mittwoch,        16.03.2011                             (3. Prüfungstag)

Termin der mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):

Freitag, 06.05.2011

Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

Mittwoch,         11.05.2011

Donnerstag,     12.05.2011

Freitag,            13.05.2011

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:

– Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand

– Beck – Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze

– Beck – Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2

oder

Beck – Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht oder

Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung oder

– NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien

– ferner unkommentierte Gebührentabellen, ein Kalender 2010, 2011, nicht programmierbarer Taschenrechner, Solartaschenrechner sind ungeeignet

Für das Prüfungsfach „Büroorganisation und -verwaltung“, Teil Steuerrecht, gilt der Rechtsstand zum 31.12.2010.

Gesetzestexte sind nur in unkommentierter Form zulässig.

Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist:

Freitag, 31.12.2010 (Ausschlussfrist).

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-muenchen.de abrufen.

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 250,– zu entrichten.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München  bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Riedel, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter.