[BRAK] Der Bundesrat beschloss am 19.09.2008 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzte (BR-Drs. 544/08) eine Stellungnahme BR-Drs. 544/08 (Beschluss). Mit dem Gesetzesentwurf soll u.a. eine Sofortmeldepflicht und eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in den Branchen eingeführt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Änderung des Sozialhilferechts. Als Folgeänderung zur Einbeziehung von Beziehern einer Rente wegen Erwerbsminderung in die steuerliche Förderung durch das Eigenheimrentengesetz soll für hilfebedürftige und voll erwerbsgeminderte Personen die Übernahme von Beiträgen für eine Altersvorsorge durch die Sozialhilfe möglich werden.