[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Danach sollen Gerichte künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20 000 € (statt wie bislang 5000 €) verhängen können. Lesen Sie zu diesem Thema die BMJ- Pressemitteilung v. 15.10.2008.