Online Mahnverfahren

BRAK Logo[BRAK] Ab dem 01.12.2008 dürfen Mahnanträge durch Rechtsanwälte nur noch in maschinell lesbarer Form übermittelt werden. Maschinell lesbar bedeutet, dass Anträge entweder

auf Datenträgern (Diskette, Band, Kassette),

über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Einsatz einer Signaturkarte, oder

auf Papier unter Einsatz des sog. Barcode-Verfahrens (ohne Signaturkarte)

übermittelt werden dürfen.

Diese Änderung des § 690 Abs. 3 ZPO wurde durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz (BGBl 2006 I S. 3416), das am 31.12.2006 in Kraft getreten ist, eingeführt.

Informationen zu den Voraussetzungen des Online-Mahnantrages finden Sie hier.