BGB-Informationspflichten-Verordnung

BRAK Logo[BRAK] Die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten- Verordnung wurde am 12.03.2008 im BGBl. 2008 I, S. 292 ff. verkündet. Die Neufassung tritt am 01.04.2008 in Kraft. Dadurch sollen die Muster für Belehrungen, die Unternehmer Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen, klarer gefasst werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.03.2008. Weitere Informationen des BMJ finden Sie unter www.bmj.de/bgbinfovo.