Versorgungswerke: Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung während Alg II- Bezug

BRAK Logo[BRAK] Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil v. 26.11.2007 (S 33 R 1675/06) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in die berufsständische Pflichtversicherung des Rechtsanwaltsversorgungswerkes nach Beginn eines Bezuges von Arbeitslosengeld II eintritt, während seines Sozialleistungsbezugs keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die Voraussetzungen einer Befreiung gem. § 6 Abs.1b Nr.1 SGB VI liegen nach Ansicht des Gerichts nicht vor.