[BRAK] Der Rechtsausschuss hat am 12.12.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291) beschlossen. Nach der Neuregelung soll ein befristetes Anfechtungsrechts für öffentliche Stellen eingeführt werden, um so missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit entgegen zu wirken. Die Länder sollten nach den Plänen der Bundesregierung bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekommen soll, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten.